Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt, erfolgt
jede Lieferung auf Grundlage der folgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.

 

1 Angebot und Auftragsbestätigung
Angebote von der Mast- und Riggservice Möller GmbH erlöschen, sofern nicht binnen 3 Wochen ab Angebotsdatum eine übereinstimmende schriftliche Auftragsbestätigung bei JOHN MAST A/S in Dk, oder John Mast Verkauf und Service Point – Deutschland vorliegt. Sofern JOHN MAST A/S oder John Mast V + S – P. kein Angebot abgegeben hat, gilt der endgültige Auftrag erst bei schriftlicher Auftragsbestätigung von als erteilt. Die schriftliche Bestellung durch den Kunden ist Bindend, der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung oder der Lieferung zustande.

2 Vertrags und Leistungsanpassung
Angebote sind stets freibleibend, dh. als Aufforderung von Angeboten zu werten, sofern sich aus ihnen nichts anderes ergibt. Technische Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bei gleichwertiger Qualität und Preis bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.

John Mast ist nicht zur Überprüfung der vom Kunden zur Anfertigung von Masten und Bäumen, etc. übermittelten Zeichnungen, Maßangaben, Beschreibungen oder Muster verpflichtet. Soweit nicht ausdrücklich genaue Einhaltung der bereitgestellten Zeichnungen und / oder Skizzen vereinbart wurde.

Serviceleistungen werden nur im Umfang eines schriftlich bestätigten Auftrag übernommen. Andere Leistungen, wie auf und Abslippen, verfahren eines Bootes, etc. bedürfen eine ausdrückliche Erwähnung in dem Auftragsumfang. Entsprechendes gilt auch für Kran-Gebühren zum Setzen oder Legen eines Mastes.

3 Überlassene Unterlagen
An allem im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, Angebote, Spezifikationslisten, Mast und Baum Datenblätter etc. behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von §1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

4 Widerruf- und Zurückbehaltungsrechte
Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5 Preise und Leistungen
Unsere allgemeinen Preisangaben sind freibleibend

In den Preisangaben ist die gesetzliche Umsatzsteuer (soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen) in Euro enthalten.

Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

Liefer-, Verpackungs- und Frachtkosten sind in unseren Preisen nicht enthalten und sind vom Kunden zu tragen und werden gesondert berechnet. Es steht in unserem Ermessen, ob wir einen Transport selbst durchführen (Eigentransport), oder durch Fremdfirmen durchführen lassen (Versendung). Einlagerung von Waren, sowie der Transport oder eine Versendung erfolgt ausschließlich, im Namen, auf Rechnung und Gefahr des Kunden/Bestellers.

Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung, ab Rechnungsstellung, zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschaden bleibt vorbehalten. Für den Fall, daß wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Kunde die Möglichkeit uns nachzuweisen, daß der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

Bei einer vereinbarten oder von uns nicht zu vertretenden Lieferfrist von länger als 4 Monaten sind wir zu einer angemessenen Preisanpassung berechtigt, wenn sich unsere Einkaufs- und Bearbeitungspreise, oder sonstige Kosten (nicht unwesentlich) erhöht haben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, kann der Kunde durch schriftliche Erklärung binnen 2 Wochen seit Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten.

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

6 Lieferzeit
1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermin bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Sollte auf Grund höherer Gewalt oder sonstiger von uns nicht zu vertretende Umstände es nicht zur termingerechten Lieferung kommen, wird der Liefertermin für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Das gleiche gilt, wenn unsere Lieferanten oder deren Unterlieferanten aus den obengenannten Gründen nicht zur termingerechten Lieferung in der Lage sind.

Der Besteller kann 12 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin / eine Lieferfrist nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muß der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Im Falle der Nichtverfügbarkeit der versprochenen Leistung, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht erkennbar war, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir verpflichten uns, dem Kunden über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich zu informieren und die Leistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten.

Wir sind jederzeit zur Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können sofort in Rechnung gestellt werden.

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaige Mehraufwendungen (zB. Einlagerung von Masten, etc.) ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, daß ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

Der Zeitpunkt der Lieferung, bei Lieferfrist im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung angeführt. Bei Lieferung erlischt die Haftung seitens JOHN MAST V+S. für die verkaufte Ware, und das Risiko geht auf den Kunden über.

Weiter gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

7 Lieferort und Preise
Alle Waren werden ab Werk JOHN MAST A/S aus Dk, bzw. von John Mast V+S Dl geliefert. Der Transport vom Lieferort erfolgt immer auf Risiko des Kunden. Die Kosten für Transport und Versicherung u. ä. vom Lieferort zum Bestimmungsort gehen auf Rechnung des Kunden. Die angeführten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden MwSt.

8 Eigentumsvorbehalt
wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn die gelieferte Ware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

Zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland ist der Kunde nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt.

Gehört die Weiterveräußerung an Dritte zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden (Händler, Gewerbetreibender), ist er ausnahmsweise berechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern.

Der Kunde tritt sämtliche ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehende Forderungen und Ersatzansprüche bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Unternehmer ist zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät.

die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, daß die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, daß der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller/Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung zur Vorbehaltsware mit einem Grundstück /Yacht /Boot gegen einen Dritten erwachsen, wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir -auch ohne angemessene Fristsetzung zur Leistung- berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungs- bzw. Einsatzort der Ware zu betreten. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen würden und gestattet uns den Zugang zu den Räumen /Örtlichkeiten, in denen sich die Vorbehaltsware befindet.

Hinsichtlich der Verwertung der Vorbehaltsware gilt folgendes:

7.1: Bei Verbrauchern richtet sich die Verwertung des Vorbehaltseigentums nach den gesetzlichen Rücktrittsregeln der §§449 Abs.2, 346ff. BGB.

7.2:Bei Unternehmern sind wir auch ohne Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware nach bestem Ermessen, insbesondere auch freihändig zu

verwerten. Der bei der Verwertung erzielte Erlös wird abzüglich der uns entstandenen Kosten und Zinsen auf die offene Kaufpreisforderung angerechnet.

Überschüsse werden an den Kunden ausgekehrt.

7.3: An uns abgetretene Forderungen können wir unmittelbar bei dem Dritten einziehen. Die einbezogenen Forderungen werden abzüglich der uns

entstandenen Kosten und Zinsen auf die offene Kaufpreisforderung angerechnet.

8 Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät.

Lagert die Ware während des Annahmeverzuges bei uns ein, hat der Kunde für uns entstehende Lagerkosten aufzukommen. Ebenfalls ist der Kunde während der Einlagerung verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

Ist der Kunde Unternehmer, geht beim Versendungskauf die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung oder Versendung bestimmten Person ausgeliefert haben.

9 Gewährleistung

Soweit die in unseren Katalogen, Prospekten, Rundschreiben ,Anzeigen, Abbildungen, Fotos und vergleichbare öffentliche Anpreisungen enthaltene Angaben über Leistung, Maße Gewichte, Preise und der Gleichen, unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.

Soweit die gelieferte Ware nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unseren Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.

Wir können dem Kunden eine angemessene Frist zur Ausübung seines Wahlrechts bezüglich der Art der Nacherfüllung und Abgabe einer Erklärung setzen, um eine möglichst unverzügliche Behebung der berechtigten Beanstandung durchzuführen. Die Frist beträgt höchstens 14 Tage, maßgeblich ist der Zugang der Erklärung in Textform bei uns. Nach Ablauf dieser Frist können wir nach unserer Wahl Nachbesserungen oder Neulieferung vornehmen. Es ist eine zweimalige Nachbesserung an ein und der gleichen Sache möglich.

Bei Unternehmern, sind wir nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Zur Nachbesserung wird uns eine Frist von 30 Tagen eingeräumt. Wir sind zum mehrmaligen Nachbesserungsversuch berechtigt, soweit dieses dem Kunden zumutbar ist.

Bei mangelhaften Montageeinleitungen beschränkt sich die Gewährleistung zunächst auf die Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung, soweit eine ordnungsgemäße Montage nicht erfolgt ist.

Soweit wir den Mangel nicht zu vertreten haben, können wir die Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) wegen Unverhältnismäßigkeit der Kosten verweigern, wenn die Nacherfüllungskosten den Wert der Ware im mangelfreien Zustand um 150% übersteigen. Das gleiche gilt, wenn die Nacherfüllungskosten die aufgrund des Mangels bestehende Wertminderung (Mangelunwert) um 20% übersteigt.

Schadenersatzansprüche kann der Kunde bei einer fehlgeschlagenen Nacherfüllung verlangen, durch Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt). Bei geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.

Wählt der Kunde wegen Mangels oder gescheiteter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen Mangels zu.

Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dieses zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

Nimmt der Kunde eine mangelhafte Sache an, obwohl ihm der Mangel bekannt ist, so stehen ihm die Ansprüche und Rechte bei Mängeln gem. § 437 BGB nur zu, wenn er diese sich wegen des Mangels, direkt bei Abnahme vorbehält.

Nimmt der Kunde ohne Gewährleistungsanspruch unberechtigt auf Gewährleistung in Anspruch, so hat er uns alle im Zusammenhang mit der Überprüfung der Ware entstehenden Kosten zu ersetzen, sofern er unsere Inanspruchnahme leichtfertig, grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat.

Werden Mängel festgestellt, so sind wir berechtigt, nach eigener Wahl den Mangel zu beheben oder die mangelhafte Ware umzutauschen. Der Käufer ist in diesem Fall nicht berechtigt, den Auftrag zu annullieren und der Käufer kann ebenfalls keine Entschädigung für eventuelle Folgeschäden aus Anlass des konstatierten Mangels machen. Wir sind nicht zu Mangelbehebung oder Umtausch bei Mängeln verpflichtet, die auf Überbelastung, unnormalen Verschleiß oder falsche Montage zurückzuführen sind. Die Pflicht zu Mangelbehebung bzw. Umtausch entfällt ebenfalls, sofern der Käufer selbst oder Dritte Eingriffe / Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen haben oder der Käufer nicht seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Mangelbehebung oder
Umtausch ist bei uns , oder wenn die Waren von John Mast A/S geliefert wurden, hat in der Fabrik von JOHN MAST A/S zu erfolgen. Der Transport mangelhafter Waren an das und vom Werk erfolgt auf eigene Rechnung und Risiko des Kunden.

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Übergang, bei Unternehmer 1 Jahr. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

Auf gebrauchte Masten oder Gebrauchtwaren jeglicher Art sind generell von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren nach 1 Jahr nach Lieferung der Ware. Ausgeschlossen ist es bei arglistige Täuschung.

10 Reklamationen und Rügepflicht
1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich sorgfältig zu überprüfen. Reklamationen über eventuelle sichtbare Mängel an der gelieferten Ware – einschl. Reklamationen über nicht geliefertes Zubehör oder falsche Lieferung – müssen uns oder JOHN MAST A/S binnen 14 Tagen nach Lieferung gemeldet sein.
2. Die reklamierte oder gerügte Ware ist im Original- oder einer gleichwertigen ordnungsgemäßen Verpackung frachtfrei an uns zurückzusenden.

11 Produkthaftung
Generell haftet JOHN MAST gemäß dem Produkthaftungsgesetz für Schäden an Personen oder Sachen. Es wird keine Entschädigung an Sachen geleistet, die zur gewerblichen Nutzung eingesetzt werden. Es wird in keinem Fall für Betriebsverlust, Zeitverlust, Gewinneinbußen oder ähnlichen indirekten Verlust gehaftet.

12 Garantien

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von uns nicht.

Soweit der Hersteller von Waren einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder dafür das die Ware für eine bestimmte Dauer einer bestimmten Beschaffenheit behält, übernimmt, stehen dem Kunden unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung angegebenen Bedingungen ausschließlich dem Hersteller zu.

13 Haftung und Haftungsbeschränkungen

Wir haften nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 5% des mit uns vereinbarten Kaufpreises.

Verpackungen, Frachten, Versendungen gehen immer zu Lasten den Kunden, hier ist die Haftung jeglicher Art ausgeschlossen.

Alle Einsätze mit Hilfe von Mast und Bootskränen wird keine Haftung übernommen, dieses Obliegt dem Besteller.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus der Produkthaftung

14 Gerichtsstand und geltendes Recht
Als Gerichtsstand für jegliche Streitigkeit betreffend Lieferungen von Mast- und Riggservice Möller GmbH gilt das Amtsgericht Tostedt als vereinbart. Rechtsstreitigkeiten unterliegen dann dem deutschen Recht, und daher ist das deutsche Kaufrecht gleichfalls gültig auch für internationale Lieferungen.

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